Die KassenSichV rückt immer näher

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Die Kassensicherungsverordnung 2020 in Deutschland

1. Alle Geschäftsvorfälle müssen mit Belegen nachgewiesen und den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass alle Betriebe, die mit einem elektronischen Kassensystem arbeiten, zur Belegausgabe verpflichtet sind.

2. Alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen – kurz TSE.

Die TSE sorgt dafür, dass jederzeit eine fehlerfreie Datenübermittlung von Grundaufzeichnungen an das Finanzamt möglich ist.

3. Alle elektronischen Kassen, die über eine TSE verfügen, müssen beim Finanzamt gemeldet werden (Kassenmeldepflicht).
Die Meldung entfällt derzeit, bis das Finanzamt eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung zur Verfügung stellt.

Ab wann muss Ihre Kasse eine TSE haben?

Grundsätzlich gilt für die Kassensicherungsverordnung die Deadline
1. Januar 2020.

Der Gesetzgeber hat jedoch festgestellt, dass es für viele Kassenhersteller nicht möglich war, die neuen technischen Anforderungen bis Anfang 2020 zu erfüllen. Das liegt vor allem daran, dass lange Zeit unklar war, wie genau die TSE (technische Sicherheitseinrichtung) aufgebaut sein muss. Zudem handelt es sich bei der Zertifizierung einer TSE um einen längeren Prozess.

Deswegen wurde die Deadline verschoben: Bis 30. September 2020 können digitale Kassen auch ohne TSE auskommen.
Der Gesetzgeber spricht hier von einer Nichtbeanstandungsregelung bei der Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.

Das Finanzamt und Ihre Kasse

Sollte ab Oktober 2020 etwas schiefgehen, obwohl technisch sämtliche Vorbereitungen schon frühzeitig möglich gewesen wären, gibt es keine Übergangsfrist mehr! Geschäftsvorfälle, die ohne TSE getätigt werden, können durch das Finanzamt dann als illegal eingestuft werden.

Daher gilt: Beginnen Sie mit dem Aufrüsten Ihrer Kasse so schnell wie möglich. Die Zeit wird langsam knapp!

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dass unsere Software durch ein Software-Update sowie mit einer TSE nachgerüstet werden kann.
Die Fertigstellung des Software-Updates ist gerade im Gange. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit fiskaltrust einem dafür zertifizierten Umsetzungspartner der deutschen Finanz zusammen.

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Bei Fragen zur Kassensicherungsverordnung ...

steht Ihnen unser Support-Team gerne fachkundig zur Verfügung.
Scheiben Sie uns ein e-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns unter der Telefon-Nummer 0221 / 677 84 959 an.