Umsatzsteuernummer

Definition und Bedeutung
der Umsatzsteuernummer

Will jemand ein Gewerbe anmelden, so ist es notwendig und sinnvoll, sich bereits vorab auch mit den steuerlichen Aspekten zu beschäftigen. Denn das Finanzamt möchte an den Erträgen aus Ihrem Gewerbe „beteiligt“ werden. Außer bei Kleinunternehmern ist es deshalb unvermeidbar, dass zusammen mit der Gewerbeanmeldung je nach Definition eine Umsatzsteuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID) beantragt werden muss

Warum ist eine Umsatzsteuernummer notwendig?

Warum ist eine Umsatzsteuernummer notwendig? Nun, weil alle Unternehmer, welche sowohl ins Inland als auch ins Ausland liefern und dabei steuerpflichtige Leistungen erbringen, rein rechtlich verpflichtet sind, eine Umsatzsteuer-ID zu führen. Dies ist im Umsatzsteuergesetz festgeschrieben. Daneben brauchen auch juristische Personen eine Umsatzsteuernummer, falls bei ihnen innergemeinschaftliche Erwerbe vorhanden sind. Am einfachsten ist es, die Umsatzsteuer-ID bei der Gewerbeanmeldung beziehungsweise der Firmengründung direkt beim Finanzamt zu beantragen. Dies kann jedoch auch online oder per schriftlichem Antrag geschehen.

Welches sind notwendige Daten bei der Beantragung der Umsatzsteuernummer?

Als notwendige Daten bei der Online-Beantragung der Umsatzsteuernummer sind lediglich die folgenden zu nennen:
Sie sehen: Es sind keine Daten, die Sie erst mühsam zusammensuchen müssen. Mit wenigen Klicks wird so der Online-Antrag für die Umsatzsteuernummer zu einem Kinderspiel.

Wann braucht man eine Umsatzsteuernummer?

Weil Umsätze sofort auch in der Buchhaltung richtig erfasst werden müssen, ist eine Umsatzsteuernummer dann zu beantragen, wenn jemand eine Gewerbetätigkeit aufgenommen hat beziehungsweise der Gewerbeschein erteilt wurde. Ist das Gewerbe angemeldet, wird das Finanzamt automatisch davon informiert. Gemäß Umsatzsteuergesetz muss die alsdann vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf allen Rechnungen anstelle der individuellen Steuernummer angegeben werden.

Und wann braucht man auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuernummer? Sofern man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, ist es nicht notwendig, Umsatzsteuer auszuweisen. Anders ist da allerdings, wenn Sie grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union handeln möchten: Dann ist auch für Kleingewerbetreibende eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Pflicht.