Freelancer

Definition und Merkmale von Freelancern

Wie lautet die Definition für einen Freelancer?

Freelancer ist die englische Bezeichnung für einen freien Mitarbeiter, der von einem, aber häufiger von mehreren Arbeitgebern Aufträge erhält, ohne bei diesen als Arbeitnehmer beschäftigt zu sein. Beim Finanzamt sind Freelancer oftmals als Freiberufler oder Gewerbetreibende gemeldet. Im Unterschied zum Freiberufler bezieht sich die Definition „Freelancer“ allerdings auf die Form des Beschäftigungsverhältnisses, während der Begriff des Freiberuflers von vornherein ganz bestimmten Berufsfeldern zugeordnet wird. Dies sind vor allem wissenschaftliche und künstlerische Berufe, wie Ärzte, Psychologen, Rechtsanwälte oder Architekten. Freelancer können dagegen in vielerlei Berufen tätig sein, nicht nur zwangsläufig in solchen, die mit Kunst oder Wissenschaft zu tun haben.

Welche Merkmale zeichnen den Freelancer aus?

Als freie Mitarbeiter sind Freelancer besonders häufig in den Bereichen IT, Consulting oder Werbung tätig. Oft ist ihre Tätigkeit projektgebunden, und nach Abschluss des Projekts kann der Freelancer erneut für eine befristete Tätigkeit engagiert werden – vom gleichen Unternehmen oder einem anderen. Weitere Merkmale, die den Freelancer auszeichnen, sind seine hohe Qualifikation sowie Spezialisierung. Einsatzort und Arbeitszeit können in Abstimmung mit dem Auftraggeber frei gestaltet werden – das bedeutet aber auch, dass der Freelancer keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in den Räumen des jeweiligen Unternehmens hat und deshalb vielfach in den eigenen vier Wänden tätig ist. Bei der Bezahlung ist zwischen zwei Grundmodellen zu unterscheiden:
Unabhängig davon schwankt das Einkommen des Freelancers jedoch von Monat zu Monat, denn jeder Vertrag ist nun mal zeitlich befristet. Für seine soziale Absicherung und die Versteuerung der Einkünfte ist der Freelancer selbst verantwortlich, er unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Im Umkehrschuss bedeutet dies, dass er auch keine Ansprüche auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geltend machen kann.

Was sollten Freelancer sonst beachten?

Was sollten Freelancer darüber hinaus beachten, vor allem im Verhältnis zu Kreditinstituten und Steuerbehörden? Geht es zum Beispiel um eine Kontoeröffnung oder Kreditvergabe, so gelten sie bei Banken als Selbstständige. Um eine Berechtigung zur Ausübung ihrer Tätigkeit zu erhalten, müssen sich Freelancer zudem gleich mehrfach registrieren lassen. So benötigen sie eine Steuernummer vom Finanzamt und müssen beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Dabei ist vor allem auf die Einhaltung bestimmter Fristen zu achten, sonst sind Bußgelder die Folge. Letztlich legt aber das Finanzamt fest, ob ein Freelancer ein Gewerbe betreibt.